Muss ich meine Daten den Datennutzern kostenlos und unbegrenzt zur Verfügung stellen?
In jeder delegierten Verordnung ist festgelegt, ob (und welche) Daten kostenlos und ohne Lizenz zur Verfügung gestellt werden müssen. Bitte lesen Sie den Abschnitt "Über" und die delegierten Verordnungen und ihre Anhänge.
Für MMTIS sind folgende Anforderungen festgelegt:
Nein, Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, eine Lizenz für den Datensatz anzugeben. Sofern die Vorschriften nicht anderes festlegen, handelt es sich dabei nicht um offene Daten. Die EU-Verordnung für den NAP legt jedoch den Rahmen fest (Artikel 8, Punkt 4):
"Die Modalitäten für die Nutzung der über den nationalen Zugangspunkt bereitgestellten Verkehrs- und Reisedaten können in einer Lizenzvereinbarung geregelt werden. Diese Bedingungen dürfen die Möglichkeiten der Weiterverwendung nicht unnötig einschränken und den Wettbewerb nicht behindern. Etwaige Lizenzvereinbarungen müssen in jedem Fall für die Weiterverwendung so wenige Einschränkungen wie möglich enthalten. Eine etwaige finanzielle Vergütung muss angemessen und angesichts der rechtmäßig angefallenen Kosten für die Bereitstellung und Verbreitung der relevanten Reise- und Verkehrsdaten verhältnismäßig sein.“