Informationen für Datenanbieter
Auf dieser Seite erfahren Sie, ob die delegierten Europäischen Verordnungen für Ihre Organisation gelten und erhalten Erläuterungen dazu, wie Sie Ihre Datensätze und Dienste im belgischen NAP ITS registrieren können. „Registrieren“ bedeutet hier, die erforderlichen Informationen (Metadaten) zu Ihren Datensätzen oder Diensten bereitzustellen und einen Link anzugeben, über den Nutzer auf die Daten oder den Dienst zugreifen können. dass sie zugänglich gemacht werden, durch die Möglichkeit, Daten in maschinenlesbarer Form über den NAP ITS anzufordern und zu erhalten. Sie müssen die Datensätze nicht direkt auf dieser Website hochladen oder speichern.
Über die folgenden Links gelangen Sie schnell zu den Themen auf dieser Seite:
- Muss meine Organisation etwas auf dem NAP ITS registrieren?
- Was muss ich auf dieser Website registrieren?
- Wie registriert man Datensätze und Dienste?
- Kann ich einen Dritten ermächtigen, meine Datensätze und Dienste zu registrieren?
Haben Sie weitere Fragen, die auf dieser Seite nicht beantwortet wurden? Zögern Sie nicht, den NAP-Helpdesk zu kontaktieren contact@transportdata.be oder in den FAQ nachzuschlagen.
Wenn Ihre Organisation mobilitätsbezogene Daten für Belgien erstellt oder verwaltet, sind Sie höchstwahrscheinlich verpflichtet, Datensätze und Dienste auf dem NAP ITS zu registrieren. Inhalte auf dem NAP ITS können in vier NAP-Typen eingeteilt werden, wobei jeder auf einer delegierten Europäischen Verordnung beruht:
- Multimodale Reiseinformationsdienste (MMTIS, EU 2017/1926 und ihre Änderung, EU 2024/490)
- Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste (RTTI, EU 2022/670)
- Sicherheitsrelevante Verkehrsinformationen (SRTI, EU 886/2013)
- Informationsdienste für sichere Lkw-Parkplätze (SSTP, EU 885/2013)
Zusätzlich sollten die in der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure, AFIR; EU 2023/1804) beschriebenen Datenkategorien im NAP ITS erfasst werden.
Jede dieser delegierten Verordnungen definiert separat die Akteure, die Datensätze und Dienste auf dem NAP ITS registrieren müssen:
- Für MMTIS:
- Verkehrsbehörde: eine Behörde, die innerhalb ihrer territorialen Zuständigkeit für das Verkehrsmanagement oder die Planung, Steuerung und Verwaltung eines bestimmten Verkehrsnetzes und/oder Verkehrsdienstes verantwortlich ist.
- Verkehrsbetreiber: eine öffentlicher oder privater Rechtsträger, der für die Aufrechterhaltung und Verwaltung von Verkehrsdiensten zuständig ist.
- Anbieter von nachfrageorientierten Verkehrsangeboten: ein öffentlicher oder privater Anbieter von nachfrageorientierten Verkehrsangeboten für Endnutzer.
- Infrastrukturbetreiber: öffentliche oder private Stellen oder Unternehmen, die insbesondere für die Einrichtung und die Unterhaltung der Infrastruktur oder von Teilen davon zuständig sind.
- Für RTTI:
- Straßenverkehrsbehörde: eine Behörde, die für die Planung, Überwachung und den Betrieb von Straßen zuständig ist, die in ihre territoriale Zuständigkeit fallen.
- Straßenbetreiber: eine öffentliche oder private Einrichtung, die für die Instandhaltung und Verwaltung von Straßen und die Steuerung von Verkehrsströmen zuständig ist.
- Diensteanbieter: ein öffentlicher oder privater Anbieter von Echtzeit-Verkehrsinformationsdiensten, der kein bloßer Übermittler von Daten an Datennutzer ist.
- Mautbetreiber: eine öffentliche oder private Einrichtung, die die Rolle eines Mautdiensteanbieters oder Mauterhebers übernimmt.
- Akteure im Bereich Aufladen und Betanken
- Inhaber im Fahrzeug erzeugte Daten: eine Einrichtung, die sich mit der Erfassung und/oder der Aggregierung im Fahrzeug erzeugte Daten befasst.
- Für SRTI:
- Öffentliche und/oder private Straßenbetreiber: eine öffentliche oder private Einrichtung, die für die Instandhaltung und Verwaltung von Straßen und die Steuerung von Verkehrsströmen zuständig ist.
- Diensteanbieter: eine öffentliche oder private Einrichtung, die Dienste zur Bereitstellung von straßenverkehrssicherheitsrelevanten Mindest‑Verkehrsinformationen erbringt.
- Rundfunkanbieter: im Bereich der Bereitstellung von Verkehrsinformationen tätige Rundfunkanbieter.
- Für SSTP:
- Öffentliche oder private Parkplatzbetreiber: öffentliche oder private Stellen oder Unternehmen, die insbesondere für die Einrichtung und die Unterhaltung sicherer Lkw-Parkplätze oder von Teilen davon züstandig sind.
- Diensteanbieter: eine öffentliche oder private Stelle, die den Nutzern Informationsdienste über sichere Lkw-Parkplätze für Nutzer anbietet.
Der erste Schritt, um Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu bestimmen, ist es, herauszufinden in welchen delegierten Verordnungen Ihre Organisation als Akteur definiert ist (sehe vorheriger Abschnitt). Beachten Sie, dass gesetzliche Verpflichtungen aus mehreren delegierten Verordnungen für Ihre Organisation Gültigkeit haben können.
Jede dieser delegierten Verordnungen definiert separat, welche Datensätze und Dienste die jeweiligen Akteure registrieren müssen. Die Zusammenfassung unten soll Ihnen die Bestimmung erleichtern. Eine vollständige Übersicht finden Sie in den offiziellen Veröffentlichungen der delegierten Verordnungen selbst. Sollten nach dem Lesen dieser Übersicht weitere Fragen bezüglich Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen bestehen, wenden Sie sich an den NAP-Helpdesk (contact@transportdata.be).
- Für MMTIS: EU 2017/1926 und ihre Änderung EU 2024/490
Verkehrsbehörden, Verkehrsbetreiber, nachfrageorientierte Verkehrsanbieter und Infrastrukturbetreiber (gemäß Definition) müssen Datensätze und Dienste für alle Verkehrsträger registrieren, etwa:
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Typ |
Beispiele |
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Linienverkehrsdienste |
Luftverkehr, Eisenbahn einschl. Hochgeschwindigkeit, konventioneller Bahnverkehr, Stadtbahn, Fernbus, Seeverkehr einschl. Fährschiffen, Untergrundbahn, Straßenbahn, Bus, Oberleitungsbus ... |
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Abruf-Verkehrsdienste |
Pendelbus, Pendelfähre, Taxi, gemeinsame Pkw-Nutzung (Car-Sharing), Fahrgemeinschaften (Car-Pooling), Mietwagen, gemeinsame Nutzung von Fahrrädern (Bike-Sharing), Leihfahrrad … |
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Individualverkehr |
Pkw, Motorrad, Fahrrad … |
In der delegierten Verordnung wird unterschieden zwischen statischen und dynamischen Reise- und Verkehrsdaten. Derzeit ist die Erfassung der unter den Service-Levels 1-4 (siehe die Änderung der Delegierten Verordnung oder die nachstehende Tabelle) beschriebenen statischen Daten für das gesamte belgische Verkehrsnetz verpflichtend vorgeschrieben.
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Service-Level |
Beispiele für erforderliche Datensätze |
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Service-Level 1 |
Adresse, Topografie, Fahrpläne, Einrichtungen, Zugänglichkeit, Fußwegenetz … |
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Service-Level 2 |
Park-and-Ride-Standorte, Bike-Sharing-Stationen, Tankstellen, Standort und Art von Fahrscheinverkaufsstellen, Standardtarife, Bord-WLAN … |
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Service-Level 3 |
Tarife für Fahrgastkategorien, Sondertarifprodukte, Kombi-Produkte einschließlich beispielsweise Parken, Zahlungsarten, Buchungsarten, Berechnung von Umweltfaktoren … |
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Service-Level 4 |
Historische Reise- und Verkehrsdaten zu Verspätungen, beobachtete Daten zu Verspätungen und Durchgangszeiten, beobachtete Daten zu Ausfällen, Informationen zu Parkgebühren |
Seit dem 1. Dezember 2025 ist die Erfassung dynamischer Reise- und Verkehrsdaten auch für das Service-Level 1 des gesamten TEN-V-Netzes obligatorisch. Als Nächstes müssen die im Service-Level 2 beschriebenen Datenkategorien für das gesamte TEN-V-Netz bis zum 1. Dezember 2026 im NAP ITS erfasst werden. Schließlich müssen die dynamischen Reise- und Verkehrsdaten für das gesamte belgische Verkehrsnetz bis zum 1. Dezember 2028 erfasst werden. Eine vollständige Übersicht über alle Arten von dynamischen Daten für die jeweiligen Service-Levels finden Sie im Anhang der MMTIS-Änderung.
Eine Verpflichtung zur Digitalisierung von Daten besteht nur, wenn diese für die „wichtigen Datenarten” noch nicht in digitaler Form vorliegen. Die übrigen Datenarten sollten nur dann im NAP erfasst werden, wenn sie bereits in digitaler Form vorliegen.
Die verschiedenen Fristen sind in der nachstehenden Zeitleiste zusammengefasst. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nicht bis zu den jeweiligen Fristen warten müssen. Je früher Sie Ihre Datensätze und Dienste erfassen und je genauer die bereitgestellten Metadaten sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass Ihre Datensätze und Dienste von Dritten in Reise- und Verkehrsinformationsdienste integriert werden.

In der delegierten Verordnung ist festgelegt, welche Daten in welchem Format bereitzustellen sind (Artikel 4 und 5). Die Zusammenfassung unten soll die Bestimmung erleichtern. Bei Änderungen oder Fehlern sind die Daten zeitnah zu aktualisieren.
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Datentyp |
Format |
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Geodaten |
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Statische und dynamische Reise- und Verkehrsdaten für den Straßenverkehr |
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Statische Reise- und Verkehrsdaten – andere Verkehrsträger als Straßenverkehr |
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Dynamische Reise- und Verkehrsdaten – andere Verkehrsträger als Straßenverkehr |
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Wenn Ihre Organisation einen Datensatz oder Dienst auf dem NAP ITS für die Kategorie MMTIS registriert, muss sie zusätzliche eine Konformitätserklärung einreichen. Weitere Informationen dazu.
- Für RTTI: EU 2022/670
Dateninhaber – darunter Straßenverkehrsbehörden, Straßenbetreiber, Inhaber im Fahrzeug erzeugte Daten, Mautbetreiber, Diensteanbieter sowie Akteure im Bereich Aufladen und Betanken (wie hier definiert) – müssen folgende Daten, die dazugehörigen Metadaten sowie Informationen zur Datenqualität im NAP für das gesamte TEN-V-Netz, die Autobahnen und die Hauptverkehrsstraßen zugänglich zu machen. Ab dem 1. Januar 2028 sollten die erforderlichen Daten im NAP für das gesamte Straßennetz verfügbar sein.
Eine Verpflichtung zur Digitalisierung von Daten besteht nur, wenn diese für die „wichtigen Datenarten” noch nicht in digitaler Form vorliegen. Die übrigen Datenarten sollten nur dann im NAP erfasst werden, wenn sie bereits in digitaler Form vorliegen.
- a. Daten über die Infrastruktur (Die Daten sollten in einem standardisierten, maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden, beispielsweise in INSPIRE-konformen Formaten, TN-ITS oder DATEX II.)
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Datenarten |
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Straßennetzverbindungen und ihre physischen Merkmale (Geometrie, Straßenbreite, Anzahl der Fahrstreifen, Steigungen/Gefälle, Kreuzungen) |
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Straßenklasse |
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Standort von Mautstationen |
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Standort von sicheren Parkplätzen und Rastanlagen |
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Standort von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und ihre Nutzungsbedingungen |
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Standort von Tankstellen für komprimiertes Erdgas, Flüssigerdgas und Autogas |
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Standort von Zapfstellen und Tankstellen für alle anderen Kraftstoffarten |
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Standort von Lieferzonen |
- b. Daten über Vorschriften und Beschränkungen (Die Daten sollten in einem standardisierten, maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden, z. B. TN-ITS oder DATEX II.)
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Wichtige Datenarten |
Beispiele |
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Statische und dynamische Verkehrsvorschriften |
Zufahrtsbedingungen für Tunnel und Brücke, dauerhafte Zufahrtsbeschränkungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Lieferverkehrsbestimmungen, Überholverbote für schwere Nutzfahrzeuge, Beschränkungen der Masse/Höhe, Einbahnstraßen, Grenzen von Beschränkungen, Fahrtrichtung auf Fahrbahnen für beide Richtungen |
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Verkehrspläne |
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Sonstige Arten von Daten |
Beispiele |
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Verkehrszeichen, die Straßenverkehrsvorschriften widerspiegeln und Gefahren ausweisen |
Zufahrtsbedingungen für Tunnel und Brücke, dauerhafte Zufahrtsbeschränkungen, sonstige Verkehrszeichen, die die Straßenverkehrsvorschriften widerspiegeln |
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Statische und dynamische Verkehrsvorschriften |
Andere Vorschriften als die oben genannten wichtigen Verkehrsvorschriften |
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Mautstraßen |
Ausweisung und geltende feste Benutzungsgebühren und verfügbare Zahlungsmöglichkeiten |
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Variable Straßennutzungsgebühren und verfügbare Zahlungsmöglichkeiten |
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- c. Daten über den Zustand des Netzes (Die Daten sind in einem standardisierten, maschinenlesbaren Format bereitzustellen, z. B. DATEX II oder einem anderen kompatiblen maschinenlesbaren Format.)
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Wichtige datenarten |
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Straßensperrungen und Fahrstreifensperrungenaufkommen |
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Straßenbaustellen |
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Befristete Verkehrsmanagementmaßnahmen |
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Sonstige datenarten |
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Brückensperrungen |
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Unfälle und Störungen |
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schlechter Straßenzustand |
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Wetterbedingungen mit Auswirkungen auf Straßenbelag und Sichtbarkeit |
- d. Daten über die Echtzeit-Benutzung des Netzes (Die Daten sind in einem standardisierten, maschinenlesbaren Format bereitzustellen, z. B. DATEX II oder einem anderen kompatiblen maschinenlesbaren Format.)
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Datenarten |
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Verkehrsaufkommen |
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Verkehrsgeschwindigkeit |
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Lage und Länge von Verkehrsstaus |
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Reisezeiten |
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Wartezeiten an Grenzübergängen zu Nicht-EU-Mitgliedstaaten |
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Verfügbarkeit von Lieferzonen |
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Verfügbarkeit von Ladepunkten und Ladestationen für Elektrofahrzeuge |
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Verfügbarkeit von Zapfstellen und Tankstellen für alternative Kraftstoffarten |
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Preis für Ad-hoc-Laden/Betanken |
Bitte bedachten Sie, dass die Erfassung von Daten zu Ladestationen und alternativen Kraftstoffarten im NAP ebenfalls in der AFIR-Delegierten Verordnung (EU) 2023/1804 vorgeschrieben ist.
Wenn Ihre Organisation einen Datensatz oder Dienst auf dem NAP ITS für die Kategorie RTTI registriert, muss sie möglicherweise zusätzlich eine Konformitäterklärung einreichen. Hersteller von digitalen Karten und andere Nutzer von RTTI-Daten müssen ebenfalls eine Konformitätserklärung einreichen, obwohl sie keine Datensätze oder Dienste registrieren müssen. Weitere Informationen dazu.
- Für SRTI: EU 886/2013
Öffentliche und private Straßenbetreiber und/oder Dienstleister richten Vorkehrungen zur Ermittlung von für die Straßenverkehrssicherheit relevanten Ereignissen oder Bedingungen ein oder nutzen solche Vorkehrungen für das TEN-T, das Transeuropäische Verkehrsnetz (mit Ausnahme der städtischen Knotenpunkte).
Die Registrierung der ermittelten für die Straßenverkehrssicherheit relevanten Ereignisse oder Bedingungen auf dem NAP ITS durch öffentliche und private Straßenbetreiber und/oder Dienstleister ist vorgeschrieben. Die Daten sind in DATEX II oder einem mit DATEX II vollständig kompatiblen und interoperablen Format bereitzustellen.
Es gelten besondere Zugangsbedingungen für den Austausch und die Wiederverwendung der auf dem NAP-ITS registrierten Daten. Hierzu gehört unter anderem, dass die Verbreitung diskriminierungsfrei erfolgt und innerhalb eines Zeitraums, der die rechtzeitige Bereitstellung ermöglicht. Siehe Artikel 7 der delegierten Verordnung für eine vollständige Übersicht.
SRTI-Daten beinhalten verschiedene Arten von für die Straßenverkehrssicherheit relevanten Ereignissen oder Bedingungen:
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Typen |
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vorübergehend rutschige Fahrbahn |
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Tiere, Personen, Hindernisse, Gegenstände auf der Fahrbahn |
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ungesicherte Unfallstellen |
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Kurzzeitbaustellen |
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eingeschränkte Sicht |
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Falschfahrer |
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nicht ausgeschilderte Straßenblockierungen |
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außergewöhnliche Witterungsbedingungen |
Die Informationen zu allen Datentypen müssen Folgendes umfassen:
- Ort des Ereignisses oder der Bedingungen
- Kategorie des Ereignisses oder der Bedingungen und, soweit angemessen, kurze Beschreibung
- Ratschläge für das Fahrverhalten, soweit angemessen
Beachten Sie, dass die Informationen nach dem Ende des Ereignisses oder der Bedingungen eingestellt und bei Änderungen des Ereignisses oder der Bedingungen geändert werden.
Wenn Ihre Organisation einen Datensatz oder Dienst auf dem NAP ITS für die Kategorie SRTI registriert oder wiederverwendet, muss sie möglicherweise zusätzlich eine Konformitätserklärung einreichen. Weitere Informationen dazu.
- Für SSTP: EU 885/2013
Öffentliche und private Parkplatzbetreiber und Dienstleister müssen Daten über sichere öffentliche und private Parkplätze für LKW und gewerbliche Fahrzeuge im TEN-T, das Transeuropäische Verkehrsnetz, erheben.
Die Registrierung der ermittelten Daten auf dem NAP ITS durch öffentliche und private Straßenbetreiber und/oder Dienstleister ist vorgeschrieben. Die Daten werden im Format DATEX II oder anderen international kompatiblen Formaten bereitgestellt, um die unionsweite Kompatibilität der Informationsdienste zu gewährleisten.
SSTP-Daten beinhalten:
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1. Statische Parkplatzdaten wie (soweit vorhanden):
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2. Informationen über Sicherheit und Ausrüstung des Parkplatzes
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3. Dynamische Daten über freie Stellplätze: einschließlich der Angabe, ob der Parkplatz belegt oder geschlossen ist oder wie viele Stellplätze verfügbar sind. Die öffentlichen und privaten Betreiber und/oder Dienstanbieter aktualisieren ihre Informationen mindestens alle 15 Minuten. |
Wenn Ihre Organisation einen Datensatz oder Dienst auf dem NAP ITS für die Kategorie SSTP registriert, muss sie möglicherweise eine zusätzliche Konformitätserklärung einreichen. Weitere Informationen dazu.
Sie können einen Datensatz oder Dienst für Ihre Organisation auf dem NAP ITS registrieren, indem Sie die folgenden Schritte befolgen, die auch in unserem Anleitungsvideo anschaulich beschrieben sind.
- Zunächst ein persönliches Konto erstellen, hierzu auf der Startseite auf die Schaltfläche Registrieren klicken. Die Anweisungen befolgen und anschließend zum Bestätigen des Kontos auf den Link in der Bestätigungs-E-Mail in Ihrem Posteingang klicken. Möglicherweise wurde die E-Mail in Ihren Spam-Ordner verschoben.
- Mit Ihrem Konto auf dem NAP ITS anmelden, um eine Organisation zu erstellen oder einer bestehenden Organisation beizutreten.
- Zum Erstellen einer neuen Organisation auf die Schaltfläche Organisation hinzufügen auf https://www.transportdata.be/de/organization klicken. Die Anweisungen befolgen und die Metadaten für Ihre Organisation bereitstellen. Auf Organisation speichern klicken. Die Metadaten Ihrer Organisation und die Übereinstimmungserklärung können später in der Übersicht für Ihre Organisation geändert werden, hierzu auf die Schaltfläche Beiarbeiten klicken.
- Um einer bestehenden Organisation beizutreten, gehen Sie auf die Seite Ihrer Organisation, indem Sie unter Organisationen navigieren und auf die Schaltfläche Request membership klicken. Der Administrator der Organisation erhält eine E-Mail und prüft Ihre Anfrage.
- Wenn Sie Mitglied einer Organisation sind, melden Sie sich an und gehen Sie zu Datensätze, klicken Sie dann auf die Schaltfläche Datensatz hinzufügen, um einen neuen Datensatz oder Dienst zu registrieren.
- Tragen Sie die Metadaten des Datensatzes oder Dienstes einschließlich der Lizenzinformationen ein. Hierzu stellen wir ein praktisches Formular zur Verfügung, das dem koordinierten europäischen Profil entspricht (i. e. koordinierter Metadatenkatalog). Stellen Sie abschließend die Sichtbarkeit Ihres Datensatzes auf „Öffentlich“, damit die Metadaten auf dem NAP ITS öffentlich sichtbar sind.
- Beachten Sie, dass es nicht vorgeschrieben ist, Ihre Daten wie Open-Source-Daten öffentlich zu machen. Wenn Sie dies nicht tun, müssen die Nutzer Sie kontaktieren, bevor sie Ihre Daten nutzen können. Geben Sie in den Metadaten vollständige Kontaktdaten für Ihren Datensatz an.
- Anschließend auf Als nächstes: Daten hinzufügen klicken, um eine oder mehrere Ressourcen zu Ihrem Datensatz oder Dienst hinzuzufügen. Eine Ressource ist meistens eine URL, die zu einem externen Standort führt (zum Beispiel die Website Ihrer Organisation), wo der Datensatz oder Dienst gehostet werden. Kleinere Unternehmen, die Datensätze nicht selbst hosten können, haben die Möglichkeit, diese Datensätze direkt auf den NAP ITS zu laden.
- Die Konformitätserklärung Ihrer Organisation einreichen. Wenn Sie bereits eine Übereinstimmungserklärung eingereicht haben, aktualisieren Sie sie gegebenenfalls.
- Die oben angegebenen Anweisungen für jeden Datensatz oder Dienst wiederholen.
Ja, für die Delegierten Verordnungen RTTI und MMTIS können Sie eine dritte Partei ermächtigen, Ihre Datensätze und Dienste auf Transportdata.be zu registrieren. Diese Partei wird als Bevollmächtigter betrachtet und muss das „normale“ Verfahren zur Registrierung eines Organisationskontos und von Datensätzen im NAP befolgen. Das bedeutet auch, dass der Bevollmächtigte für die Einreichung der Konformitätserklärung verantwortlich ist.
Außerdem muss der Bevollmächtigte die ausgefüllte Vertretungsvereinbarung (im PDF-Format) auf sein Organisationskonto hochladen. Auf diese Weise weißen wir offiziell, dass die Daten Ihrer Organisation über den Bevollmächtigten registriert werden, und die Aufgaben und Verantwortlichkeiten beider Parteien sind klar definiert. Eine Vorlage für die Vollmachtsvereinbarung können Sie hier herunterladen.
Achtung: Wenn Ihre Organisation Daten besitzt, die auf dem NAP registriert werden müssen, die aber nicht in der Vereinbarung mit dem Bevollmächtigten enthalten sind, muss Ihre Organisation diese Daten immer noch separat auf dem NAP registrieren.
Das Registrierungsverfahren ist in unserem Anleitungsvideo anschaulich beschrieben.
Wenn Sie beim Eintragen der Metadaten Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich an unseren Helpdesk contact@transportdata.be.