Wie kann sichergestellt werden, dass die Daten, die ich im NAP ITS erfasse, nicht missbraucht werden? (z. B. für Schleichverkehr)

Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/1926 besagt, dass die im NAP ITS gespeicherten Daten auf neutrale Weise, diskriminierungsfrei und unvoreingenommen weiterverwendet werden müssen. Wenn Reiseinformationsdienste Daten z. B. von Verkehrsunternehmen verwenden, um verschiedene Reiseoptionen zu präsentieren, sollten die Kriterien für die Einstufung transparent sein und die Anzeige der Hauptreiseroute sollte für den Endnutzer nicht irreführend sein.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/962 für Echtzeit-Verkehrsinformationen (Real-Time Traffic Information – RTTI) legt fest, dass Diensteanbieter bei der Nutzung von Straßendaten, die von Straßenverkehrsbehörden und Straßenbetreibern bereitgestellt werden, so weit wie möglich die von den zuständigen Behörden erstellten Verkehrspläne (und Verkehrsmanagementpläne) berücksichtigen müssen, insbesondere im Hinblick auf den Schleichverkehr.

Ein Dateneigentümer kann auch Bedingungen für die (Wieder-)Verwendung der Daten in einem Lizenzvertrag festlegen, solange diese Bedingungen die Möglichkeiten der Wiederverwendung nicht unnötig einschränken und jeder finanzielle Ausgleich angemessen und verhältnismäßig zu den legitimen Kosten der Bereitstellung und Verbreitung dieser Daten ist.

 

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