Muss ich die Daten, die meinem Datensatz/Dienst zugrunde liegen, auf den NAP ITS offen zur Verfügung stellen?

Es ist nicht zwingend erforderlich, die Daten, die Ihrem Datensatz oder Dienst zugrunde liegen, auf den NAP ITS offen zugänglich zu machen. Nur die Metadaten und der Link zu Ihrem Datensatz oder Dienst müssen öffentlich sichtbar sein auf dem NAP ITS. Die Daten oder Dienste, die Sie auf Ihrer eigenen Website bereitstellen, müssen daher nicht öffentlich zugänglich sein. Sie können einen Vertrag oder eine Lizenz für den Zugang zu Ihren Daten beantragen, gleichgültig ob Sie dafür eine Vergütung erhalten oder nicht. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie diese Informationen in den Metadatenfeldern für Ihren Datensatz "Vertrag oder Lizenz" und "Lizenz-Typ" angeben.

Für den NAP-Typ SRTI (Straßenverkehrssicherheit relevanter Verkehrsinformationen) ist es jedoch obligatorisch, dass Sie die Kategorie "minimale Sicherheitsinformationen" öffentlich (auf Ihrer eigenen Website) und kostenlos zur Verfügung stellen. Dies ist in der Europäischen Delegierten Verordnung 886/2013 für SRTI festgelegt:

Öffentliche Straßenbetreiber, Dienstleister und im Bereich der Verkehrsinformationen tätige Rundfunkanbieter stellen den Endnutzern das Mindestniveau allgemeiner für die Straßenverkehrssicherheit relevanter Verkehrsinformationen vor allen anderen, nicht sicherheitsrelevanten Verkehrsinformationen bereit. Bei seiner Bereitstellung ist sichergestellt, dass möglichst viele von dem Ereignis oder den Bedingungen gemäß Artikel 3 betroffene Endnutzer erreicht werden.

 

Zurück zu FAQ